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   BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84   

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BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84 (https://dejure.org/1984,1858)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 1 B 148.84 (https://dejure.org/1984,1858)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 1 B 148.84 (https://dejure.org/1984,1858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten des Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist die Bezeichnung einer Rechtsfrage und ein Hinweis auf den Grund erforderlich, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zulässig ist, bei Verurteilungen wegen Gewalttaten (hier: versuchter Totschlag durch Messerstiche) an die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten des Ausländers nur geringe Anforderungen zu stellen und in der Regel einen genügenden spezialpräventiven Anlaß für die Ausweisung schon dann anzuerkennen, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Straftaten besteht (Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84
    So "kann es beispielsweise bei Ausweisungen aus Anlaß von Leidenschaftstaten an einer gegenüber den mit der behördlichen Maßnahme für den Ausländer verbundenen Nachteilen angemessenen generalpräventiven Wirkung fehlen" (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76] unter Hinweis auf das auch im Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 in Bezug genommene Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 I C 33/72] nicht vollständig abgedruckt>).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84
    So "kann es beispielsweise bei Ausweisungen aus Anlaß von Leidenschaftstaten an einer gegenüber den mit der behördlichen Maßnahme für den Ausländer verbundenen Nachteilen angemessenen generalpräventiven Wirkung fehlen" (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76] unter Hinweis auf das auch im Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 in Bezug genommene Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 I C 33/72] nicht vollständig abgedruckt>).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84
    So "kann es beispielsweise bei Ausweisungen aus Anlaß von Leidenschaftstaten an einer gegenüber den mit der behördlichen Maßnahme für den Ausländer verbundenen Nachteilen angemessenen generalpräventiven Wirkung fehlen" (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76] unter Hinweis auf das auch im Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 in Bezug genommene Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 I C 33/72] nicht vollständig abgedruckt>).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Im Übrigen wird bei einer solchen Tat zwar angenommen , dass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion potentielle Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von der Begehung einer ähnlichen Tat abgehalten werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1980 - I C 90.76 -, juris Rn. 11, und Beschluss vom 18.12.1984 - 1 B 148.84 -, juris Rn. 7), insoweit aber für hinreichend erachtet, dass Ausländer durch die Ausweisung davon abgehalten werden, die Bedingungen herbeizuführen, unter denen sie sich in einem Zustand befinden, in dem es zur Straftat kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1973 - I C 33.72 -, juris Rn. 35; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.06.1998 - 13 UE 1304/95 -, juris Rn. 23).
  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen;

    Insoweit ist zwar anerkannt, dass in Bezug auf elementar eruptive Gewalttaten auch die strengstmögliche Sanktion potentielle Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von der Begehung einer ähnlichen Tat wird abhalten können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1984, 1 B 148/84, InfAuslR 1985, 101, juris Rn. 7; Urt. v. 26.2.1980, 1 C 90/76, BVerwGE 60, 75; juris Rn. 11); insoweit kann es ggf. aber hinreichend sein, dass Ausländer durch die Ausweisung davon abgehalten werden, die Bedingungen herbeizuführen, unter denen sie dann im Zustand verminderter oder gar fehlender Schuldfähigkeit Straftaten begehen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.6.1998, 13 UE 1304/95, AuAS 1998, 232, juris Rn. 23), oder davon abgehalten werden, Messer, Waffen bzw. ähnliche gefährliche Werkzeuge bereit zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.5.1973, I C 33/72, BVerwGE 42, 133, juris Rn. 35).
  • VG Schleswig, 22.05.2008 - 12 A 17/08

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und

    Zum Beispiel können auch Ausweisungen aus Anlass ,,elementar-eruptiver" Messerstechereien dazu beitragen, die Hemmschwelle ,,vor dem Griff zum Messer und vor dem Stechen" jedenfalls da zu erhöhen, wo der potentielle Täter einer hinreichenden rationalen Steuerung noch fähig ist und dementsprechend einer Androhungsprävention noch zugänglich sein könnte (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1984 ­ Az. 1 B 148.84 ­ ,InfAuslR 1985, 101, 102).

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des jeweiligen Einzelfalles (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99

    Besonderer Ausweisungsschutz: Einreise als Minderjähriger - Unterbrechungen des

    Offenbleiben kann daher, ob der Charakter der vom Kläger begangenen gefährlichen Körperverletzung als Affekttat der Annahme entgegensteht, eine hieran anknüpfende Ausweisung sei geeignet, andere Ausländer von vergleichbaren Straftaten abzuhalten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18.12.1984, InfAuslR 1985, 101).
  • VG Saarlouis, 14.04.2016 - 6 L 186/16

    Voraussetzungen einer Ausweisung; Antragsbefugnis der Familienangehörigen

    BVerwG, Beschluss vom 18.12.1984 - 1 B 148/84 -, InfAuslR 1985, 101-102, juris, m. w. Nachw.
  • BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung - Vereinbarkeit einer

    Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat.
  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

    Er zielte ausdrücklich darauf ab, für eine spezialpräventive Ausweisung nach einer Verurteilung wegen Gewaltstraftaten schon eine lediglich entfernte Möglichkeit der Wiederholung ausreichen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1984 - 1 B 61.84, juris Rn. 6; Beschl. v. 18.12.1984 - 1 B 148/84, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 1 B 218.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Ist die Entscheidung des Berufungsgerichts nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (Beschlüsse vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 CB 46.82 - InfAuslR 1983, 66; vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2003 - 18 A 1063/02

    Voraussetzungen des besonderen Ausweisungsschutzes eines Ausländers mit

    BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1984 - 1 B 148.84 -, InfAuslR 1985, 101.
  • BVerwG, 07.03.1990 - 1 B 18.90

    Beschränkung einer Beschwerde bei Angriff hinsichtlich der Nichtzulassung einer

    Wie der Senat klargestellt hat, kann eine Ausweisung nach Verurteilung wegen einer Leidenschaftstat u.U. dazu beitragen, die Hemmschwelle dort zu erhöhen, wo der potentielle Täter einer hinreichenden rationalen Steuerung noch fähig ist und dementsprechend einer Androhungsprävention zugänglich sein könnte (Beschluß vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101).
  • VGH Hessen, 09.09.1993 - 12 TH 1284/93

    AUSWEISUNG; REGELAUSWEISUNG; TÜRKE; STRAFTAT

  • BVerwG, 22.01.1986 - 1 B 138.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 05.06.1986 - 1 B 83.86

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung - Erhöhung der Hemmschwelle für

  • BVerwG, 05.06.1986 - 1 B 84.86

    Ausweisungen aus Anlass von Leidenschaftstaten - Einsatz der Ausweisung mit ihrer

  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 7 L 4348/97

    Gewerbeuntersagung; Im Gewerbeuntersagungsverfahren; Gewerbeuntersagung:

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